12.01.2021

Neue Corona-Regionalverordnung für den Kreis Recklinghausen

Seit dem 12.01.2021 gibt es eine neue Corona-Regionalverordnung für den Kreis Recklinghausen (und damit auch für die Stadt Dorsten). Diese Regionalverordnung ist für die Menschen in und um Dorsten unter anderem mit Bewegungseinschränkungen („15km-Regel“) verbunden.

Dies bedeutet:

Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht im Kreis Recklinghausen liegt, dürfen dieses Gebiet nur aufsuchen, soweit dabei ein Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie ab der Grenze des eigenen Heimatorts (politische Gemeinde) nicht überschritten wird.

Eine Übersichtskarte zur 15 km Regel findet Ihr hier

Weitere Infos findet Ihr hier.

Bestehende Buchungen innerhalb der 15km Begrenzung werden natürlich storniert und mit einer späteren Buchung verrechnet.

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